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Zahnzusatzversicherung

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist eine Zahnzusatzversicherung?   Für wen macht eine private Zahnversicherung Sinn? Wie funktioniert das in der Praxis? Was gilt es zu beachten?

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?  

Die Zahnzusatzversicherung ist eine Versicherung, die gesetzlich Versicherte, als Ergänzung zu der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließen können. Bei den leistungsstärksten Tarifen, werden alle Risiken abgedeckt, die in der GKV nicht oder nur unzureichend versichert sind. Die Zahnzusatzversicherung schließt man bei einem privaten Krankenversicherer ab.

Die Zahnzusatzversicherung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen.

Zum einen die Zahnbehandlung: darunter fallen z.B. Füllungen und Wurzelbehandlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Zahnersatz
ist der Hauptpunkt, weswegen die Meisten eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Bei guten Tarifen, und weniger sollte man nicht absichern, werden mind.  80 % der Kosten übernommen.
Zu Zahnersatz gehören u.a.: Implantate, Inlays, Kronen und Brücken.
Es gibt auch Tarife bei denen Inlays und Implantate zur Zahnbehandlung gehören.

Das kann im Einzelfall wichtig werden, da die Leistungshöhen für Zahnbehandlung i.d.R. deutlich höher ausfallen und keine Summenbegrenzungen (wie viel erstattet wird in den ersten Jahren) bestehen.

Die Prophylaxe ist heute ein immer wichtigeres Thema und ist bei den meisten Tarifen enthalten, jedoch ist die jährliche Zuzahlung unterschiedlich hoch. Unterschiede können sein, dass eine Versicherung nur nach Unfall zahlt, oder nicht über die Gebührenordnung hinaus leistet, oder nur nach Vorleistung der GKV gezahlt wird. Diese Punkte können für den einzelnen Versicherten später Fallstricke darstellen und sollten daher im Vorfeld genau unter die Lupe genommen werden.

Für wen macht eine private Zahnversicherung Sinn?

Nur gesetzlich Krankenversicherte benötigen eine Zahnzusatzversicherung um die Lücken im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz zu schließen.


Diese gehört zwar nicht zu den elementaren Absicherungen, doch wenn man weiß, dass die Zähne in der Familie anfällig sind oder man bereits die ersten Probleme in der Vergangenheit hatte und bereits miterlebt hat, wie teuer Zahnersatz werden kann, dann zieht man eine Zahnzuatzversicherung auf jeden Fall in Erwägung.

Für die Kieferorthopädie bei Kindern sollte man sich auf jeden Fall eine Zahnversicherung mit kieferothopädischer Kostenübernahme holen, solange der Nachwuchs noch Milchzähne hat. Damit wird verhindert, dass der Zahnarzt bereits eine Zahnspange verordnet hat und somit keine Versicherung mehr möglich ist!

Wie funktioniert das in der Praxis?

Es gibt Tarife bei denen ein Kostenvoranschlag vom Zahnarzt notwendig ist und vorab die Prüfung der Versicherung erfolgen muss. Bei anderen Tarifen ist dies nicht der Fall. 

Dennoch sollte man bei größeren und teuren Zahnersatzmaßnahmen immer vorab einem Kostenvoranschlag beim Versicherer einreichen. Sonst kann es schnell passieren, dass man auf Kosten sitzen bleibt. Das kann man hierdurch vermeiden indem man dem Versicherer im Vorfeld der Behandlung die angesetzten Kosten prüfen lässt und ggf. der Zahnarzt die Kostenpunkte im Sinne der Kostenübernahme dann anpasst.

Sobald die Behandlung beendet ist, erhält man eine Rechnung vom Zahnarzt und Labor und diese reicht man dann beim Versicherer ein und erhält den vereinbarten Betrag auf sein Konto. Anschließend überweist man den Rechnungsbetrag an den Zahnarzt.

Ist die Rechnung sehr hoch und man möchte erst auf das Geld vom Versicherer warten, sollte man dies mit dem Zahnarzt besprechen, damit dieser ein längeres Zahlungsziel ansetzt. In der Regel sollte dies gar kein Problem sein.

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Was gilt es zu beachten?

Die maximale Auszahlungssumme ist in den ersten Jahren gestaffelt. Die Staffelung liegt z.B. zwischen 500-1500 € im ersten Jahr, 1000-2000 im Zweiten etc. Bei den meisten Tarife entfällt erst ab dem 4. - 5. Jahr die Staffelung und sie leisten ab da unbegrenzt (manche behalten die Staffelung für die gesamte Versicherungsdauer bei! Daher aufpassen bei der Auswahl!). Man sollte darauf unbedingt achten, denn sonst kann es passieren, dass man einen Großteil der Kosten aus der eigenen Tasche zahlt - trotz Zusatzversicherung.

Auch das Kleingedruckte ist bei den Zahnzusatztarifen nicht zu vernachlässigen. Hat man nämlich einen Paragrafen beinhaltet, dass nur nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse geleistet wird, dann werden, obwohl mitversichert, manche Leistungen nie bezahlt. Beispielsweise Inlays oder Implantate: Da zahlt die GKV nichts dazu, somit wird bei einem Tarif mit dieser Klausel auch von der Zusatzversicherung nichts gezahlt.

Bei Kindern sollte man unbedingt ab den Milchzähnen darüber nachdenken eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, jedoch nicht für Zahnersatz, sondern für Kieferorthopädie, da KIG1 und KIG2 (Einteilung des Härtegrades der Fehlstellung, geht bis zur Stufe 5) sehr teuer werden kann und die GKV hier nichts mehr dazu bezahlt.

Befindet man sich gerade in Behandlung oder ist eine Behandlung angeraten, dann muss man dies bei Abschluss der Versicherung angeben. Dies ist dann i.d.R. nicht mehr mitversicherbar. Gibt man dies nicht an, begeht man den Strafbestand der Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Fehlen Zähne komplett, gibt es Versicherer die nur bis zu einer bestimmten Anzahl fehlender Zähne versichern und andere Anbieter bei denen die Anzahl fehlender Zähne egal ist. Die fehlenden Zähne kann man entweder durch einen monatlichen Zusatzbeitrag mitversichern oder diese werden schlichtweg nicht versichert.

Es gibt sehr viele Zahnzusatztarife auf dem Markt. Um da den "richtigen" für sich zu finden, sollte man sich auf jeden Fall über die rund Elfhundert Tarifkombinationen neutral informieren .

Und als abschließender Hinweis: Bei der Mehrzahl der Zusatztarife im Bereich Zahn bestehen Wartezeiten ab Beginn der Versicherung. Diese erstrecken sich im Normalfall auf 8 Monate. Bedeutet: Man erhält in dieser Zeit keine Leistung für Zahnersatz und Zahnbehandlung. Unfälle sind davon ausgenommen.

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