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Gesetzliche Krankenversicherung

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?Für Wen macht die gesetzliche Krankenversicherung Sinn?Wie funktioniert das in der Praxis?Was gilt es zu beachten?

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht und somit muss jeder Bürger auch eine Krankenversicherung haben. Arbeitnehmer, die bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze verdienen, müssen sich über die gesetzliche Krankenversicherung (kurz GKV) versichern. Selbstständige, Freiberufler und Vielverdiener können sich sowohl bei der GKV, wie auch bei der privaten Krankenversicherung versichern. Entscheiden Sie sich für die GKV, sind sogenannte freiwillig Versicherte, aber mit den gleichen Leistungen wie ein Pflichtversicherter.

In der GKV werden sowohl ambulante Arztkosten, wie auch Krankenhausaufenthalte und vom Arzt verschriebene Medikamente übernommen, dies alles aber unter der Voraussetzung, dass die Behandlungen und Medikamente auch im Leistungskatalog aufgeführt sind. Welche Leistungen genau abgedeckt werden, sind gesetzlich festgeschrieben (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) und werden im gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Daher ist der Leistungsumfang bei den meisten Krankenkassen nahezu identisch, doch bei Zusatzleistungen gibt es Unterschiede. Man kann sich die Krankenkasse selber aussuchen. Manche Kassen sind hauptsächlich auf ältere Personen spezialisiert und zahlen eben für diese wichtige Zusatzleistungen (wie z.B. ein Blutdruckmessgerät), während anderen Kassen junge Leute sehr wichtig sind und eben aus solche sind auch die Zusatzleistungen ausgelegt (Gesundheitskurse, Reiseimpfungen etc.). Insgesamt gibt es in Deutschland (Stand Januar 2016) 118 Krankenkassen.

Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt aktuell (2016) 14,6 % (ermäßigt 14 %), welche zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden. Jede Kasse hat allerdings noch die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben, welchen der Arbeitnehmer komplett selber trägt.

Für Wen macht die gesetzliche Krankenversicherung Sinn?

Grundsätzlich kann sich jeder gesetzlich versichern, manche müssen sogar. Bestimmte Personen haben aber auch die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Zu diesen Personen gehören:

Richter

Beamte

Selbstständige und Freiberufler

Berufstätige mit einem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (56.250 € im Jahr 2016)

Wie funktioniert das in der Praxis?

Über die elektronische Gesundheitskarte werden die vom Patienten beanspruchten und von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckten Leistungen direkt verrechnet. In Vorleistung muss der Patient dabei aber nicht gehen. 

In manchen Fällen gibt es allerdings eine Zuzahlung wie z.B. bei Medikamenten, beim Rettungsdienst und 10 € pro Tag im Krankenhaus (max.28 Tage im Jahr). Am tiefsten muss man allerdings beim Zahnarzt in die Taschen greifen. Hier vor allem beim Zahnersatz. Manches zahlt die Kasse gar nicht, wie Inlays, anderes nur anteilig. Manche Kassen subventionieren im Rahmen der Zusatzleistungen die Prophylaxe. Doch auch dies ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Im Falle einer Schwangerschaft werden Vorsorgeuntersuchungen, die Entbindung, Hebammen und das Mutterschaftsgeld von der GKV getragen.

Ist man als Arbeitnehmer länger krank (länger als 6 Wochen) dann wird von der Kasse die "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" übernommen. Hier zahlt dann statt dem Arbeitgeber nun die Krankenkasse den Lohn an den Versicherten aus. Die Höhe wird individuell berechnet und kann sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem ob viele Überstunden und Zuschläge gezahlt worden sind. Nicht alles kann hier berücksichtigt werden. 

Auch wenn das eigene Kind krank ist, hat man die Möglichkeit beim Kind zu Hause zu bleiben. Auch hier zahlt die Krankenkasse den Lohn weiter.

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Was gilt es zu beachten?

Ist man gesetzlich versichert hat man die Möglichkeit seine Familie (nicht erwerbstätige (Ehe)Partner, sowie Kinder) kostenfrei mitzuversichern.

Ein Wechsel in eine andere Krankenkasse ist unter bestimmten Voraussetzungen selbstverständlich möglich. Man muss lediglich mindestens 18 Monate bei der aktuellen Kasse versichert sein. Dann reicht eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist vom laufenden Monat + 2 Monate. Aktuelle Behandlungen müssen nicht erst fertiggestellt werden, da die Kosten aus dem allgemeinen Gesundheitsfond gezahlt werden, welche die Gelder an die Krankenkassen verteilt. Das Sonderkündigungsrecht z.B. bei Erhöhung des Zusatzbeitrages, bleibt von den 18 Monaten Mitgliedschaft unberührt, d.h. man kann, sobald die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, jederzeit kündigen mit der vorgeschriebenen Kündigungsfrist natürlich.

Im Gegensatz zu Privaten Versicherungen haben Gesetzliche Krankenkassen einen Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass sie keinen ablehnen dürfen, auch nicht wenn jemand bereits sehr krank ist.

Allgemein ist festzuhalten, dass die GKV in vielen Bereichen leistungsschwächer ist als die private Krankenversicherung. Die Entscheidung ob man sich (wenn man darf) privat versichern möchte, sollte man genau abwägen. 

Als gesetzlich Versicherter hat man die Möglichkeit private Zusatzversicherungen für die Zähne, ambulante und stationäre Behandlungen abzuschließen, um bestehende Lücken gezielt privat zu schließen. Aufgrund sehr vieler Tarife und viel Kleingedrucktem sollte man sich zu diesem Thema unbedingt von einem unabhängigen Makler beraten lassen.

Bei Reisen ins Ausland ist man auch nicht uneingeschränkt über seine gesetzliche Krankenversicherung versichert, sondern, wenn überhaupt, nur im Europäischen Ausland. Ratsam wäre es hier über eine Auslandsreisekrankenversicherung nachzudenken. 

Sie möchten mehr wissen zu diesem Thema? Hier viele easy Antworten in dem sehr ausführlichen Artikel auf ISI mit dem Titel: Ist der Wechsel von GKV zu PKV ratsam?

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