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Reiseabbruchversicherung

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist eine Reiseabbruchversicherung? Wie funktioniert das in der Praxis? Was gilt es zu beachten?

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Die Reiseabbruchversicherung (kurz RAB) kann man nicht als eigene Versicherung abschließen, da Sie in der Reiserücktrittskostenversicherung inkludiert ist. Im Gegensatz zur Reiserücktrittskostenversicherung, die VOR der Reise greift, befindet man sich bereits AUF Reisen wenn man die RAB in Anspruch nehmen möchte.

Versicherte Gründe für den Abbruch einer Reise sind u.a. Schwere Erkrankung, Schwerer Unfall, Schwangerschaft, Erkrankung oder Tod eines Familienangehörigen, erheblicher Schaden am Eigentum durch Elementarschäden oder Feuer.

Die Reiserücktrittskostenversicherung samt RAB wird oft in ganzen Reise-Paketen angeboten, welche u.a. noch eine Auslandsreisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseunfallversicherung sowie eine Reiserechtsschutzversicherung.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Falls Sie der Meinung sind, dass Sie Ihre Reise abbrechen müssen, melden Sie sich am besten umgehend bei Ihrer Versicherung bzw. deren Assistance (Notrufzentrale). Sie bekommen dort 24/7 Unterstützung bei z.B. Flugumbuchungen. Außerdem können Sie nur nach Rückfrage sicherstellen, dass auch ein Grund zum Reiseabbruch besteht, da manche Gründe schlichtweg kein versicherter Fall sind und Sie dann auf den Kosten sitzen bleiben.

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Was gilt es zu beachten?

Sollte eine schwere Krankheit der Grund für einen Reiseabbruch sein, dann wird ein ärztliches Attest benötigt. Eine Erkältung zum Beispiel ist kein Grund für einen Reiseabbruch. Beim Schaden am Eigentum sollte am besten ein Polizeibericht eingeholt werden. Entgangene Urlaubsfreuden sind übrigens KEIN Grund für einen Reiseabbruch.

Achtung im Kleingedruckten bei Klausel bezüglich den Familienangehörigen. Diese können sehr unterschiedlich definiert werden. Das bedeutet, dass in manchen Tarifen z.B. die Großeltern zu den Familienangehörigen, deren Krankheit oder Tod ein Grund für den Reiseabbruch sind. Bei anderen sind es z.B. lediglich Eltern und Geschwister.   

Sie haben weitere Fragen zu dem Thema oder benötigen Hilfe? Hier erreichen Sie uns direkt:

+49-89-32654558

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