Schweigepflichtentbindung
Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Was ist eine Schweigepflichtentbindung? Was sind die Vor- und Nachteile?
Was ist eine Schweigepflichtentbindung?
In allen Versicherungsverträgen, in denen die Gesundheit versichert wird (u.a. Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung) wird man nach der Schweigepflichtentbindung gefragt. Diese kann sowohl für den Erlebens- wie auch für den Todesfall abgegeben werden.
Eine Schweigepflichtentbindung schützt den Versicherten, da es dem Versicherer die Möglichkeit gibt die Krankheitshistorie direkt mit dem Arzt/ Krankenhaus abzuklären. Selten weiß man als Patient präzise alle Diagnosen und hat Kenntnis über eventuelle Anmerkungen des Arztes zur Diagnose (siehe auch vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung).
Es gibt mehrere Arten der Schweigepflichtentbindung.
1. Entweder man entbindet alle seine Ärzte direkt von der Schweigepflicht, damit kann der Versicherer beim Abschluss einer Versicherung, im Leistungsfall oder im Todesfall automatisch bei den Ärzten nachfragen.
2. Die Alternative ist, dass der Versicherer sich nicht direkt bei den Ärzten melden darf, sondern in jedem Fall immer beim Versicherten die Freigabe erhalten muss.
Beide Optionen haben Vor- und Nachteile.
Bei manchen Verträgen, die häufig online abgeschlossen werden und keiner Unterschrift bedürfen, wie zum Beispiel bei der Auslandsreisekrankenversicherung, gibt man dem Versicherer automatisch eine pauschale Schweigepflichtentbindung.
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Was sind die Vor- und Nachteile?
Entscheidet man sich für eine pauschale Schweigepflichtentbindung muss man sich im Fall einer Krankheit nicht mit diversen Freigabe-Formularen für die einzelnen Ärzte auseinandersetzen, sondern kann sich ausschließlich auf die eigene Gesundung konzentrieren. Der Versicherer holt sich die nötigen Auskünfte direkt von den Ärzten.
Im Falle des Todes braucht sich die Familie nicht mit Versicherungspapieren rumzuschlagen, sondern kann sich der Trauer widmen. Der Versicherer tritt direkt an die Ärzte heran und holt sich die Sterbeurkunde, beendet den Vertrag und zahlt eine eventuelle Todesfallsumme aus.
Vor allem beim Abschluss einer Krankenversicherung, Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung macht eine pauschale Entbindung von der Schweigepflicht durchaus Sinn, da der Versicherer bei diesen sehr teuren Risiken ggf. öfter bei den Ärzten nachfragen muss, um sich ein vollständiges Bild über den Gesundheitszustand des Versicherten zu machen.
Ohne pauschale Freigabe könnten viele Wochen mit stetigen Schriftwechsel ins Land gehen, da der Versicherer für jede Nachfrage eine erneute schriftliche Freigabe des Kunden sich einholen muss.
Sollte man Patient bei vielen Ärzten sein und man hat dem Versicherer keine pauschale Entbindung erteilt, dann muss man für jeden einzelnen Arzt ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Dies könnte sehr umfangreich werden und nimmt viel Zeit in Anspruch, was durchaus zu einer erheblichen Verzögerung bei der Annahme und der Auszahlung der Versicherungssumme im Leistungsfall führen kann.
Natürlich ist es vielen nicht geheuer dem Versicherer eine pauschale Schweigepflichtentbindung zu erteilen. Das kann datenschutzrechtlich als bedenklich angesehen werden. Jedoch sind Versicherer an Gesetze und Verbraucherrechte gebunden und dürfen lediglich zu Zwecken die zur Erfüllung deren Pflichten als Versicherer nötig sind, die Entbindung in Anspruch nehmen. Welche Zwecke dies sind, sind immer schriftlich fixiert und für den Versicherten einsehbar, bevor man sich für eine Variante entscheidet.
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