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Ertragsanteil

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Was ist der Ertragsanteil?Tabelle (Auszug) der Ertragsanteile nach Alter bei RentenbeginnWie funktioniert das in der Praxis?Was gilt es zu beachten?

Was ist der Ertragsanteil?

Die sogenannte Ertragsanteil-Besteuerung findet bei Verrentung einer privaten Altersvorsorge (wie eine private Rentenversicherung) Anwendung, da dieses Guthaben aus bereits versteuertem Einkommen finanziert wurde

Der Ertragsanteil ist ein prozentualer Wert und ist bei Rentenbeginn der privaten Rentenversicherung abhängig vom Alter des Versicherten (§ 22 Nr.1 Satz 3 EStG). Der Ertragsanteil sinkt mit dem Alter und beträgt beispielsweise bei Rentenbeginn mit 67 Jahren noch 17 Prozent.

Der Ertragsanteil bestimmt wie viel von der gebildeten Rente für die Steuer berücksichtigt wird.

Tabelle (Auszug) der Ertragsanteile nach Alter bei Rentenbeginn

Alter bei Beginn der RenteErtragsanteil der Rente57 Jahre25 Prozent58 Jahre24 Prozent59 Jahre23 Prozent60-61 Jahre22 Prozent62 Jahre21 Prozent63 Jahre20 Prozent64 Jahre19 Prozent65-66 Jahre18 Prozent67 Jahre17 Prozent68 Jahre16 Prozent69-70 Jahre15 Prozent

Wie funktioniert das in der Praxis?

Erhält ein Versicherter bei Rentenantritt mit Alter 67 Jahre bei seiner privaten Rentenversicherung eine monatliche Rente in Höhe von beispielsweise 1000 Euro, dann beträgt sein Ertragsanteil 17 Prozent.

Das bedeutet steuerlich: Es werden 17 Prozent der monatlichen Rente mit einem angenommenen Steuersatz in Höhe von 30 Prozent besteuert.

= 1000 Euro  x  17%  x  30%  = 51 Euro Steuerabzug auf die private Altersvorsorge.



Im Vergleich zu den steuerlich geförderten Altersvorsorge-Lösungen vom Staat, wie die Basisrente (Rürup-Rente), einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Zulagen-Rente (Riester-Rente) wird bei einer privaten Vorsorge ohne Förderung nur der Ertragsanteil im Alter besteuert. Im obigen Beispiel wäre die Besteuerung bei einem Riester-Vertrag auf die komplette monatliche Rente in Höhe von 1000 Euro fällig! Und somit deutlich höher und rund 300 Euro monatlich (1000 Euro x 30%)!


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Was gilt es zu beachten?
Die Ertragsanteilbesteuerung findet nur bei monatlicher Auszahlung des Rentenguthabens Anwendung. Bei einer Auszahlung als Einmalsumme gelten andere steuerliche Regelungen.

Sie haben weitere Fragen zu dem Thema oder benötigen Hilfe? Hier erreichen Sie uns direkt:

+49-89-32654558
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