Sozialversicherung
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Im engeren Sinn beschreibt der Begriff Sozialversicherung ein öffentliches oder halböffentliches System der Pflichtversicherung. Man spricht von gesetzlicher Sozialversicherung oder Pflichtversicherungen. Im weiteren Sinne würde dann die private Sozialversicherung dazu zählen. Das System der Sozialversicherungen wird manchmal Soziales Netz oder abfällig Soziale Hängematte genannt, weil es ebenfalls als Schutz für die einzelne Person funktioniert/wirkt.
Im Gegensatz zu Leistungen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) werden Leistungen der Sozialversicherung in erster Linie nicht durch Steuern, sondern durch Beiträge zum jeweiligen Versicherungsträger, der jedoch staatlich kontrolliert wird, finanziert.
Träger der Sozialversicherung im engeren Sinne sind nicht staatliche Behörden direkt, sondern privilegierte Sozialversicherer. Die Sozialversicherung ist meist in Sparten gegliedert, z. B. in Deutschland:
- gesetzliche Rentenversicherung (RV)
- gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Unfallversicherung (UV)
- Pflegeversicherung (PV)
Ein Zweck der Sozialversicherung ist es, auch weiten Personenkreisen eine Versicherung zu ermöglichen, die bei privaten Versicherungen nicht oder nur zu sehr hohen Tarifen aufgenommen werden würden. Um eine Auslese nach Personen mit hohen und niedrigen Risiken (z.B. Gesunde und Kranke) zu vermeiden, besteht in der Regel Versicherungspflicht.
Die Beiträge werden meist nach den Bruttolöhnen und -gehältern (meist bis zu einer spartenspezifischen Beitragsbemessungsgrenze) berechnet. Die Versicherungen werden durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge je nach Sparte zu unterschiedlichen Teilen finanziert, teilweise gibt es staatliche Steuerzuschüsse (begründet u.a. als Ausgleich für sogenannte versicherungsfremde Leistungen). Die Versicherungsbeiträge werden für beide Seiten durch den Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt. Hierfür erhält er von der örtlichen Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer.
Die Auszahlung orientiert sich nach erworbenen Ansprüchen (z.B. bei Renten oder Krankengeld) oder es gibt für alle gleiche Sachleistungen bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Entstehung der Sozialversicherungen
Die gesetzlichen Sozialversicherungen wurden zumeist in der zweiten Hälfte des 19. bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts (Beginn der Großindustrie) ins Leben gerufen. Im Jahr 1883 setzte sich Reichskanzler Bismarck über die Bedenken seiner Berater hinweg, und führte gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland ein. Sie waren überwiegend auf die Arbeiterschaft ausgerichtet. "Mein Gedanke war, die arbeitenden Klassen zu gewinnen, oder soll ich sagen zu bestechen, den Staat als soziale Einrichtung anzusehen, die ihretwegen besteht und für ihr Wohl sorgen möchte" (Bismarck, Otto von, Gesammelte Werke (Friedrichsruher Ausgabe) 1924/1935, Band 9, S.195/196). Damit sollte einerseits sozialen Unruhen und dem Sozialismus begegnet werden, andererseits sollte bereits bestehenden, freiwilligen Sozialversicherungen der Gewerkschaften und der kirchlichen Arbeiterverbände die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden.
- 1883 Krankenversicherung
- 1884 Unfallversicherung
- 1889 gesetzliche Rentenversicherung (ursprünglich Invaliditäts- und Altersversicherung)
- 1927 Arbeitslosenversicherung
- 1957 Rentenreform: Einführung der dynamischen Rente
- 1995 Pflegeversicherung (der Krankenversicherung angegliedert)
Die gesetzliche Sozialversicherung in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
Die staatliche Sozialversicherung SV bildet zusammen mit den Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) den Sektor Staat.
Der Finanzierungssaldo der SV in Abgrenzung der VGR im Unterschied zur Abgrenzung der Finanzierungsrechnung geht damit in den Finanzierungssaldo des Staates insgesamt ein. Der Finanzierungssaldo des Staates insgesamt in der VGR ist Gegenstand der "Maastrichtkriterien".
