Riester-Rente
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Die Riester-Rente ist benannt nach Walter Riester, der zur damaligen Zeit Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung war. Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderten Altersvorsorge.
Inhaltsverzeichnis |
Einführung
Jedes Jahr werden mehr und mehr Riester-Verträge abgeschlossen. Ein Zeichen dafür, dass private Altersvorsorge immer wichtiger wird.
Vorteile
Alle zulagenberechtigten Personen können die private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.
- Besonders attraktiv ist die Riester-Rente aufgrund der Zulagen vom Staat für Geringverdiener mit vielen Kindern.
Nachteile
- Die Renten- und Teilauszahlungen sind später voll steuerpflichtig.
- Die staatliche Förderung ist zurückzuzahlen, wenn man als Rentner im Ausland lebt und nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig ist.
Zulagen vom Staat
Zulagentabelle
| Zulage pro Jahr | Grundzulage Ledige | Verheiratete | pro Kind |
|---|---|---|---|
| 2002 / 2003 | 38 EUR | 76 EUR | 46 EUR |
| 2004 / 2005 | 76 EUR | 152 EUR | 92 EUR |
| 2006 / 2007 | 114 EUR | 228 EUR | 138 EUR |
| 2008 | 154 EUR | 308 EUR | 185 EUR |
| ab 2009 | 154 EUR | 308 EUR | 185 EUR; Kinder die ab 01.01.2008 geboren wurden 300EUR |
Junge Riester-Sparer erhalten im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage. Voraussetzungen: Der Riester-Sparer darf zum 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Informationen zur privaten Altersvorsorge
