Riester-Rente

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Die Riester-Rente ist benannt nach Walter Riester, der zur damaligen Zeit Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung war. Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderten Altersvorsorge.

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Jedes Jahr werden mehr und mehr Riester-Verträge abgeschlossen. Ein Zeichen dafür, dass private Altersvorsorge immer wichtiger wird.

Vorteile

Alle zulagenberechtigten Personen können die private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.

  • Besonders attraktiv ist die Riester-Rente aufgrund der Zulagen vom Staat für Geringverdiener mit vielen Kindern.

Nachteile

  • Die Renten- und Teilauszahlungen sind später voll steuerpflichtig.
  • Die staatliche Förderung ist zurückzuzahlen, wenn man als Rentner im Ausland lebt und nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig ist.

Zulagen vom Staat

Zulagentabelle

Zulage pro Jahr Grundzulage Ledige Verheiratete pro Kind
2002 / 2003 38 EUR 76 EUR 46 EUR
2004 / 2005 76 EUR 152 EUR 92 EUR
2006 / 2007 114 EUR 228 EUR 138 EUR
2008 154 EUR 308 EUR 185 EUR
ab 2009 154 EUR 308 EUR 185 EUR; Kinder die ab 01.01.2008 geboren wurden 300EUR

Junge Riester-Sparer erhalten im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage. Voraussetzungen: Der Riester-Sparer darf zum 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Quellen

Persönliche Werkzeuge
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