Hausarztprinzip
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Das Hausarztprinzip - auch Primärarztprinzip genannt - ist eine vertragliche Vereinbarung in der Privaten Krankenvollversicherung.
Der Versicherer vereinbart in den Bedingungen, dass die Erstbehandlung generell durch einen Hausarzt/ Arzt ohne Facharztbezeichnung/ Praktischen Arzt etc. zu erfolgen hat.
Wird diese Vereinbarung missachtet, so werden meist nur 75- 80% des Rechnungsbetrages erstattet, dieses gilt in den meisten Tarifen dann auch für alle Folgebehandlungen dieser Krankheit wie auch für Medikamente.
Daher sollte überlegt werden, ob so eine Vereinbarung haltbar ist und ob dieses gewünscht ist. Klar ist, dass es ggf. zusätzlichen Auswand bedeutet, da von dieser Regelung in den meisten Tarifen nur Notfall-/ Kinderarzt- oder Augenärzte ausgenommen sind.
