Haftpflichtversicherung

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Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadensversicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (und nahezu gleichlautend in Österreich) geregelt ist. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab: der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter frei, zahlt also (nur) dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (beispielsweise nach § 823 BGB) zum Schadensersatz verpflichtet ist. Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung (passiver Rechtsschutz). Die Verträge beruhen nahezu immer auf den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung" (AHB). Für den Bereich der Berufshaftpflichtversicherung und besonders die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bestehen teilweise abweichende Bedingungen.

Inhaltsverzeichnis

Formen der Haftpflichtversicherung

Ausschlüsse

Zahlreiche Ausschlüsse (in den allgemeinen oder besonderen Versicherungsbedingungen) legen zudem fest, in welchen Fällen der Versicherer nicht leistet. Regelmäßig ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden (grobe Fahrlässigkeit ist aber, anders als bei anderen Sachversicherung, meist versichert)
  • im Zustand der Deliktsunfähigkeit herbeigeführte Schäden
  • Ansprüche zwischen Familienangehörigen oder gesetzlichen Vertretern des Versicherten
  • Ansprüche zwischen Personen, die Versicherungsschutz aus dem selben Versicherungsvertrag haben
  • Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich besitzt aufgrund etwa von Miete, Leihe, Leasing, Pacht, verbotener Eigenmacht oder die er aufgrund vertraglicher Vereinbarung verwahrt
  • Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer bearbeitet
  • Umwelt-, Strahlen- und Asbestschäden
  • bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung auch Schäden aus kaufmännischer und spekulativer Geschäftstätigkeit.

Beispielhaft sei auf die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) verwiesen, die über die Homepage des BdV aufgerufen werden können, dort § 4 AHB.

Dauer des Versicherungsverhältnisses

Die Haftpflichtversicherung wird regelmäßig auf ein oder mehrere Jahre abgeschlossen. Um dem Versicherungsnehmer auf Dauer lückenlosen Versicherungsschutz zu bieten, verlängert sie sich, wenn sie nicht fristgerecht vor Ablauf des Vertrags gekündigt wird und läuft dann letztlich unbefristet. Der Vertrag kann (von beiden Seiten) nach einem Schadensfall oder nach einem Haftpflichtprozess gekündigt werden. Ebenso steht dem Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht zu.

Wer braucht eine Haftpflichtversicherung, wem hilft sie?

Die Haftpflichtversicherung ist auch nach dem unabhängigen Urteil von Verbraucherschützern gerade für Privathaushalte dringend zu empfehlen, da nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet wird. Besteht keine Absicherung, muss der Schädiger diesen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Daher sollten die Versicherungssummen regelmäßig den geänderten Anforderungen angepasst werden. Darüber hinaus bittet die Haftpflichtversicherung den Versicherten passiven Rechtsschutz bei unberechtigten Schadensforderungen. In der Betriebshaftpflichtversicherung trägt der Versicherungsnehmer häufig über eine Selbstbeteiligung den Schaden teilweise selbst, um die Versicherungsprämie noch in wirtschaftlich vernünftigem Rahmen zu halten.

Zwar schließt der Versicherungsnehmer die Haftpflichtversicherung zunächst nur im eigenen Interesse ab, um sich für den Fall von Ansprüchen abzusichern. Jedoch hat die Haftpflichtversicherung darüber hinaus den sozialen Zweck, dem häufig schuldlos Geschädigten eine angemessene Entschädigung seiner berechtigten Ansprüche zu sichern. Daher fällt die Entschädigungsforderung wirtschaftlich nicht in das Vermögen des Versicherungsnehmers, der darüber keine Verfügung treffen kann (§ 156 Abs. 1 VVG), der Geschädigte kann auch im Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers abgesonderte Befriedigung fordern (§ 157 VVG). Teilweise ist auch ein direkter Anspruch des Geschädigten gegenüber dem Versicherer festgelegt.

Nur 67% der Bundesbürger besitzen eine Private Haftpflichtversicherung. Problematisch ist es, wenn jemand einen Schaden durch eine Person erleidet, die keine Haftpflichtversicherung hat und auch nicht das Geld, diesen Schaden zu bezahlen? Das ist ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Risiko. Aus diesem Grund bieten seit einiger Zeit Haftpflichtversicherer Sonderbedingungen an, die in einem solchen Fall den Schaden übernehmen (Schaden-Ausfalldeckung).

Trotz dieser erheblichen Relevanz für Versicherungsnehmer wie Geschädigte besteht nur ausnahmsweise abweichend vom Grundsatz der Vertragsfreiheit eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, zumeist im beruflichen Bereich:

  • Hochrisikobereich: Kfz-Haftpflichtversicherung, Jagd-Haftpflichtversicherung
  • Rechts- und Wirtschaftsberatung: Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Notare
  • Bestimmte Gewerbetreibende: Bewachungsunternehmen, Schausteller und Makler

In diesen Fällen der Versicherungspflicht ist der Versicherer regelmäßig auch dann zur Leistung an den Geschädigten verpflichtet, wenn gegenüber dem Versicherungsnehmer Leistungsfreiheit besteht, § 158 c VVG: etwa wegen Prämienverzug, Kündigung oder Verletzung von Obliegenheiten. Das entlastet jedoch nicht den Versicherungsnehmer (§ 158 D VVG), der dann dem Versicherer die für ihn erbrachte Leistung schuldet. Nach dem Entwurf zur Neufassung des VVG soll das durch einen Direktanspruch des Geschädigten ergänzt werden analog zur Regelung in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Keine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht im Bereich der Arzthaftung für Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Heilberufe.

Weblinks

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