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Schwere-Krankheiten-Versicherung

Die Schwere-Krankheiten-Absicherung (kurz SKV) - auch Dread-Desease-Versicherung genannt ist für Viele mittlerweile eine klare und konkret aufgebaute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU). Im Gegensatz zur BU sind hier bis zu 47 klar definierte schwere Krankheiten versichert, wie z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose uvm.
Nach Diagnose einer dieser Krankheiten durch einen Arzt wird die vereinbarte Versicherungssumme als Einmalbetrag ausbezahlt.

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Für Wen macht eine Schwere-Krankheiten-Versicherung Sinn? Was gilt es zu beachten?Vorteile der SKV?

Für Wen macht eine Schwere-Krankheiten-Versicherung Sinn? 

Unter anderem für Berufe, die sehr schwer laut Arzt eine Berufsunfähigkeit beim vorhandenen Berufsbild attestiert bekommen. Oder für Personen, die bereits eine psychische Vorerkrankung hatten und eine BU-Versicherung unmöglich ist.

Oder einfach für Berufstätige und Nicht-Berufstätige (wie Hausfrauen), für die die Absicherung einer schweren Krankheit viel schlüssiger und wichtiger ist, als die abstrakte Absicherung einer Berufsunfähigkeit.

Was gilt es zu beachten?

Es gibt nicht viele Versicherer, die eine SKV im Produktsortiment führen.
Trotzdem gibt es enorme Unterschiede im Bedingungswerk, die die versicherte Person leider ohne vorgehende Prüfung im Krankheitsfall zu spüren bekommt. Daher sollte man sich diese Versicherungen nur über neutrale Fachleute raussuchen lassen und sich die Tarifunterschiede genau erklären lassen.

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Vorteile der SKV?

Viele schwere Krankheiten, wie ein Herzinfarkt, sind bei frühzeitiger Hilfe nicht tödlich. Aber für die Gesundung sollte man sich anschließend mehr Zeit nehmen und dies geht i.d.R. nur, wenn ausreichend Kapital vorhanden ist, um diese Zeit zu überbrücken. Da hilft die sofortige Auszahlung der Versicherungssumme nach der Diagnose dem Patienten enorm. Im Gegensatz zur BU-Versicherung kriegt man in diesem Fall Geld, da der Herzinfarkt nicht zwingend zu einer Berufsunfähigkeit führen muss, was aber die Grundlage ist, um aus der BU-Absicherung seine vereinbarte Rente zu erhalten.    

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